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DRK Rundlaufbeschlüsse

Umlaufverfahren für Präsidien

Hilfe & FAQ

Was ist ein Rundlaufbeschluss?

Das Umlaufverfahren erlaubt es dem Präsidium, Beschlüsse ohne Präsenz-Sitzung zu fassen. Geregelt in § 21 Abs. 6 i.V.m. § 22 Abs. 5 der Satzung des DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V.

  • Frist mindestens 14 Tage
  • Quorum: mindestens 75 % der Stimmberechtigten müssen abstimmen
  • Stimmen werden in Textform abgegeben (nicht anonym)

Anmeldung

Wir verwenden Magic-Links statt Passwörter. Du gibst deine E-Mail-Adresse ein, bekommst einen Link per Mail und bist nach Klick angemeldet. Der Link ist 60 Minuten gültig.

Stimm-Modus „fest“ vs. „änderbar“

Beim Anlegen eines Beschlusses entscheidet die anlegende Person, ob Stimmen während der Frist noch geändert werden dürfen:

  • Änderbar: bis zum Fristende kann die Stimme korrigiert werden. Es gilt jeweils die letzte abgegebene Stimme.
  • Fest: die Stimme ist nach einmaliger Abgabe unwiderruflich.

Kontakt

DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V.
Henry-Dunant-Platz 1, 52146 Würselen
Info@DRK-Aachen.de