Hilfe & FAQ
Was ist ein Rundlaufbeschluss?
Das Umlaufverfahren erlaubt es dem Präsidium, Beschlüsse ohne Präsenz-Sitzung zu fassen. Geregelt in § 21 Abs. 6 i.V.m. § 22 Abs. 5 der Satzung des DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V.
- Frist mindestens 14 Tage
- Quorum: mindestens 75 % der Stimmberechtigten müssen abstimmen
- Stimmen werden in Textform abgegeben (nicht anonym)
Anmeldung
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Stimm-Modus „fest“ vs. „änderbar“
Beim Anlegen eines Beschlusses entscheidet die anlegende Person, ob Stimmen während der Frist noch geändert werden dürfen:
- Änderbar: bis zum Fristende kann die Stimme korrigiert werden. Es gilt jeweils die letzte abgegebene Stimme.
- Fest: die Stimme ist nach einmaliger Abgabe unwiderruflich.
Kontakt
DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e.V.
Henry-Dunant-Platz 1, 52146 Würselen
Info@DRK-Aachen.de